Markenschutz // Schützen und sichern Sie Ihr Eigentum!

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.
Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird.
Was ist eine Marke?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz). Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.
Internationale Registrierung ist auch möglich!
Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken gelten
ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie wollen
Ihren Schutz ausdehnen? Dann können Sie über uns einen Antrag auf
Internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges
Eigentum (WIPO/OMPI) stellen. Dieser Antrag ist beim Deutschen Patent-
und Markenamt einzureichen.
Was ist eine Gemeinschaftsmarke?
Im Falle, dass Sie Schutz in den Ländern der Europäischen Union begehren, können Sie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eine Gemeinschaftsmarke anmelden.
Quelle: DPMA
Sie wollen Ihre Marke schützen?
Dann sind jetzt folgende
Schritte zu beachten:
- vereinbaren Sie einen Termin bei uns
- bringen Sie Ihr Logo auf einem Wechseldatenträger zu diesem Termin
mit oder senden Sie es uns per E-Mail
- in diesem Gespräch klären wir Ihre Bedürfnisse um im Anschluss Ihre
Marke eintragen zu können
Des weiteren steht uns ein Rechtsanwälteteam zur Verfügung, wodurch
Rechtsfragen schnell und unkompliziert geklärt werden können!